Einleitung
Das 3-Säulen-System ist ein wichtiger Bestandteil der Vorsorge in der Schweiz, welches wesentlich zur sozialen Sicherheit beiträgt. Es sorgt dafür, dass Menschen im Alter, bei einer Krankheit, die sie arbeitsunfähig macht, oder nach dem Tod eines Familienmitglieds finanziell abgesichert sind. Das System besteht aus drei Teilen: der staatlichen Vorsorge, der beruflichen Vorsorge und der privaten Vorsorge. Jede dieser drei Säulen hat eine bestimmte Aufgabe. Zusammen stellen sie sicher, dass niemand in der Schweiz ohne finanzielle Unterstützung leben muss.
1. Säule: Staatliche Vorsorge (AHV)
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Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV): Die AHV zahlt Renten an Pensionäre oder an Hinterbliebene, wenn ein Familienmitglied stirbt.
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Invalidenversicherung (IV): Die IV unterstützt Menschen, die wegen einer Krankheit oder einem Unfall nicht mehr arbeiten können.
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Erwerbsersatzordnung (EO): Die EO sorgt dafür, dass Personen, die wegen Militär- oder Zivildienst, Schutzdiensten, Jugend+Sport-Kursen oder Mutterschafts- beziehungsweise Vaterschaftsurlaub vorübergehend nicht arbeiten können, einen Teil ihres Lohnausfalls ersetzt bekommen.
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Ergänzungsleistungen (EL): Falls jemand nicht genug Geld aus AHV beziehungsweise IV bekommt, zahlt der Staat zusätzlich Geld, damit die Grundbedürfnisse abgedeckt werden können.
Beitragspflicht und Finanzierung
In der Schweiz ist jede Person ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Lebensjahres verpflichtet, Beiträge an die 1. Säule (AHV/IV/EO) zu leisten, sofern sie erwerbstätig ist. Nicht erwerbstätige Personen müssen ab dem 20. Lebensjahr Beiträge zahlen. Dabei müssen sie jährlich mindestens CHF 514 an die 1. Säule zahlen (Stand 2024). Die Beiträge sichern den Versicherungsschutz und verhindern Rentenlücken. Wer verheiratet ist, kann von der Mitversicherung des erwerbstätigen Partners profitieren, wenn dieser mindestens doppelt so viel wie der Mindestbeitrag zahlt. Wenn du nicht alle Beiträge bezahlst, drohen dir spätere Rentenkürzungen. Lücken in der 1. Säule kannst du bis zu 5 Jahren rückwirkend nachzahlen. Die Finanzierung der 1. Säule erfolgt über das sogenannte Umlageverfahren. Man kann sich die 1. Säule wie ein grossen Topf vorstellen, in welchen Gelder von Erwerbstätigen, Arbeitgebern und dem Staat fliessen. Das eingezahlte Geld wird dann direkt für Renten und Unterstützungsleistungen umgelegt. Von den Erwerbstätigen wird dafür ein fester Prozentsatz vom Lohn abgezogen. Stand 2024 gelten folgende Beitragssätze:
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Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV): 8,7 %
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Invalidenversicherung (IV): 1,4 %
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Erwerbsersatzordnung (EO): 0,5 %
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Ergänzungsleistungen (EL): Werden durch Steuergelder des Bundes, der Kantone und Gemeinden finanziert.
Das ergibt insgesamt 10,6 % des Bruttolohns. Wenn du angestellt bist, bezahlst du die Hälft des Beitrages (5,3 %), während dein Arbeitgeber die andere Hälfte übernimmt. Selbständige müssen den vollen Betrag von 10,6 % selbst tragen.
Zusätzlich fliessen Gelder vom Staat und aus der Mehrwertsteuer in die Finanzierung der 1. Säule. Rund 80 % der Einnahmen stammen aus den Beiträgen der Erwerbstätigen, während etwa 20 % durch Steuergelder und andere staatliche Mittel finanziert werden. Im Jahr 2023 flossen insgesamt rund CHF 45 Milliarden in den AHV-Fonds, davon etwa CHF 36 Milliarden aus Beiträgen der Erwerbstätigen und CHF 9 Milliarden aus staatlichen Geldern. Von diesen Mitteln wurden rund CHF 44 Milliarden für Renten, Invalidenversicherungen und Erwerbsersatzleistungen verwendet, wobei etwa 90 % der Ausgaben direkt in die AHV-Renten fliessen. Die restlichen 10 % decken Invaliden- und Erwerbsersatzleistungen ab.
Das Umlageverfahren der 1. Säule beinhaltet auch eine soziale Umverteilung: Obwohl jeder prozentual von seinem Einkommen Beiträge zahlt, erhält jeder – bei vollständiger Beitragsdauer – dieselbe maximale AHV-Rente von CHF 2'450 pro Monat für Einzelpersonen und CHF 3'675 pro Monat für Ehepaare (Stand 2024). Dies sorgt für soziale Gerechtigkeit und gleicht Einkommensunterschiede aus.
Herausforderungen für die Zukunft
Das System funktioniert nur, solange es ausreichend Einzahlende im Verhältnis zu den Rentenbeziehenden gibt. Da die Zahl der Rentenbeziehenden aufgrund der alternden Bevölkerung steigt und gleichzeitig weniger Erwerbstätige in den Fonds einzahlen, wird es für das System langfristig schwieriger, stabil zu bleiben. Trotzdem gewährleistet dieses Verfahren derzeit, dass die heutigen Rentner ihre Rente zuverlässig erhalten.
Fazit zur 1. Säule
Die 1. Säule ist das Fundament des Schweizer Vorsorgesystems und gewährleistet die Existenzsicherung im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall eines Familienmitglieds. Sie basiert auf dem Umlageverfahren, bei dem die Beiträge der Erwerbstätigen direkt zur Finanzierung der aktuellen Renten und Unterstützungsleistungen verwendet werden.
Die Beiträge sind für alle erwerbstätigen Personen ab dem 18. Lebensjahr und für Nichterwerbstätige ab dem 20. Lebensjahr obligatorisch. Sie werden prozentual vom Einkommen berechnet, wobei bei Angestellten der Arbeitgeber die Hält der Beiträge übernimmt. Ergänzend sichern staatliche Zuschüsse und Steuergelder die Finanzierung von AHV-Renten, Invaliditätsleistungen und Erwerbsersatzordnungen.
Ein wesentlicher Aspekt der 1. Säule ist die soziale Umverteilung: Alle zahlen prozentual zu ihrem Einkommen, aber die Renten sind auf einen einheitlichen Maximalbetrag begrenzt. Dadurch erhalten alle gleichviel Geld, unabhängig vom früheren Einkommen.
Die 1. Säule ist ein unverzichtbarer Pfeiler für die soziale Sicherheit in der Schweiz.
2. Säule: Berufliche Vorsorge (BVG)
Die 2. Säule ist eine Ergänzung zur 1. Säule. Damit wird sichergestellt, dass du im Ruhestand genügend Geld hast, um deinen Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Dabei basiert die 2. Säule auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Das bedeutet, dass während deiner Arbeitszeit monatlich Beiträge von deinem Lohn abgezogen werden und in eine Pensionskasse einbezahlt werden. Dieses Geld wird für dich angespart und verzinst. Dabei ist das Geld gebunden, was bedeutet, dass du es grundsätzlich erst bei deiner Pensionierung beziehen kannst.
Die 2. Säule erfüllt zwei Hauptfunktionen:
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Risikovorsorge: Sie schützt dich und deine Familie bei Invalidität oder Todesfall.
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Altersgutschriften: Ab dem 25. Lebensjahr wird Kapital angespart, das dir im Ruhestand zur Verfügung steht.
Im Vergleich zur 1. Säule spart mit einer Pensionskasse jeder für sich selbst. Damit steht dein angespartes Geld nur dir zu. Wenn du pensioniert wirst, kannst du wählen, ob du dein Geld in Form einer monatlichen Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung erhalten möchtest.
Unter drei Voraussetzungen kannst du dein angesparte Kapital aber auch vorzeitig beziehen:
wenn du zur Selbständigkeit wechseln möchtest oder
Wenn du eine Immobilie kaufen möchtest,
wenn du die Schweiz dauerhaft verlässt.
Die 2. Säule hilft dir also nicht nur im Alter, sondern auch bei wichtigen Ereignissen oder Veränderungen im Leben, finanziell abgesichert zu bleiben. Zusätzlich bietet die 2. Säule finanzielle Unterstützung, wenn der Versicherte invalide wird oder verstorben ist. Dies betrifft Witwen-, Witwer- oder Waisenrenten für die Hinterbliebenen und hängt von den jeweiligen Regelungen der Pensionskasse ab.
Wer ist in der 2. Säule versichert?
Du bist in der 2. Säule versichert,
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per 1. Januar des Jahres, in welchem du 18. wirst.
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wenn du auch bei der 1. Säule (AHV) versichert bist.
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wenn du angestellt bist und einen Jahreslohn von mindestens CHF 22'050 verdienst, also die sogenannte Eintrittsschwelle (Stand 2024) erreichst.
Falls du diese Voraussetzungen nicht erfüllst, gibt es dennoch Möglichkeiten zur freiwilligen Versicherung:
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Bei einem Einkommen unter CHF 22'050 kann dein Arbeitgeber dich freiwillig bei einer Pensionskasse anmelden.
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Selbstständige oder Personen mit sehr kurzen Arbeitsverträgen (unter 3 Monate) können sich ebenfalls freiwillig versichern.
Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug
Die Eintrittsschwelle von CHF 22'050 (Stand 2024) bedeutet, dass du erst ab diesem Jahreslohn automatisch in einer Pensionskasse versichert bist. Personen mit einem Einkommen unter der Eintrittsschwelle werden nicht durch die 2. Säule abgesichert. Der Grund dafür ist, dass sie ihr volles Einkommen im Moment dringender benötigen, als dass sie einen Teil für ihre Zukunft ansparen könnten. Ein Abzug ihres Lohns für die Altersvorsorge würde sie finanziell zusätzlich belasten.
Der Koordinationsabzug ist ein fixer Betrag von CHF 25'725 (Stand 2024), der von deinem Bruttolohn abgezogen wird, um zu bestimmen, wie hoch dein versicherter Lohn in der 2. Säule ist. Er stellt sicher, dass der Teil deines Einkommens, der bereits durch die AHV abgedeckt ist, nicht noch einmal durch die Pensionskasse einbezogen wird. Nur der Betrag, der über CHF 25'725 liegt – der sogenannte koordinierte Lohn – zählt für die Berechnung deiner Beiträge zur 2. Säule. Wenn dieser Betrag negativ oder sehr klein ist, wird stattdessen der Mindestbetrag von CHF 3'675 pro Jahr berücksichtigt. So wird sichergestellt, dass auch bei niedrigen Löhnen sinnvolle Beträge versichert werden, solange die Eintrittsschwelle erreicht wird.
Beispiel:
1. Bruttolohn: CHF 24'000
2. Koordinationsabzug: CHF 25'725
3. Koordinierter Lohn: CHF 24'000 – CHF 25'725 = CHF - 1'725
Da der koordinierte Lohn negativ ist, greift die Mindestregelung, und es werden CHF 3'675 als versicherter Lohn angesetzt.
Beitragsregelung zwischen 18 und 24 Jahren
Die Beitragszahlungen in die 2. Säule beginnen grundsätzlich ab dem Jahr, in welchem du 18 Jahre alt wirst. Zu Beginn sind die Beiträge nur für die Risikovorsorge (Invalidität und Todesfall), während Beiträge für die Altersgutschriften, also das Sparen für die Rente, erst ab dem 25. Lebensjahr erhoben werden.
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18 –24 Jahre: Beiträge fliessen ausschliesslich in die Risikovorsorge.
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Ab 25 Jahren: Beiträge werden zusätzlich für den Aufbau des Alterskapitals verwendet.
Beiträge an die 2. Säule
Wenn du angestellt bist, werden die Beiträge jeweils zur Hälfte von dir und deinem Arbeitgeber einbezahlt. Der Arbeitgeber kann aber freiwillig mehr als die Hälft übernehmen. Über die Einzahlung in die 2. Säule musst du dich nicht kümmern, da dein Arbeitgeber deinen Anteil direkt von deinem Lohn abzieht und das Geld an eine Pensionskasse überweist. Für dich jedoch wichtig ist, dass du deine Beiträge in die 2. Säule von deinem steuerbaren Einkommen abziehen kannst. Die Höhe deiner Beiträge richtet sich nach deinem Alter: Jüngere zahlen weniger, da sie mehr Zeit haben, Kapital für die Rente anzusparen. Ältere zahlen mehr, um in kürzerer Zeit genügend Kapital für die Altersvorsorge aufzubauen.
Altersgruppen und Beitragssätze (vom koordinierten Lohn):
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18 – 24 Jahre: Nur Risikovorsorge etwa 3 – 6 %
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25 – 34 Jahre: 7 %
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35 – 44 Jahre: 10 %
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45 – 54 Jahre: 15 %
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55 – 64/65 Jahre: 18 %
Der angegebene Prozentsatz wird von deinem koordinierten Lohn abgezogen. Dein Arbeitgeber steuert denselben Betrag bei und finanziert damit mindestens die Hälfte der Beiträge.
Beispiel:
Du bist 27 Jahre alt und verdienst einen Bruttojahreslohn von CHF 80'000. Dein Lohn liegt also über der Eintrittsschwelle und du bist automatisch in der 2. Säule versichert. Wie viel Geld wird für dich nun pro Monat in deine Pensionskasse einbezahlt?
1. Bruttolohn: CHF 80'000
2. Koordinationsabzug: CHF 25'725
3. Koordinierter Lohn: CHF 80'000 - CHF 25'725 = CHF 54'275
4. Beitragssatz (27 Jahre): 7 %
5. Jährlicher Beitrag: CHF 54'275 × 0.07 = CHF 3'799.25
Dein Anteil: CHF 3'799.25, Anteil deines Arbeitgebers: CHF 3'799.25
Das bedeutet, du würdest rund CHF 316.60 pro Monat in die 2. Säule einzahlen.
Wenn du selbstständig bist, gelten andere Regeln: Du bist nicht verpflichtet, in die 2. Säule einzuzahlen, kannst dich aber freiwillig einer Pensionskasse anschliessen. In diesem Fall gelten für dich andere Prozentsätze. Dabei zahlst du den ganzen Betrag selbst.
Obligatorischer und überobligatorischer Teil
Die Beiträge zur 2. Säule setzen sich aus einem obligatorischen Teil und, falls vorgesehen, einem überobligatorischen Teil zusammen.
Obligatorischer Teil:
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Der obligatorische Teil deckt den koordinierten Lohn ab, also den Betrag zwischen dem Koordinationsabzug (CHF 25'725, Stand 2024) und dem oberen Grenzbetrag von CHF 88'200.
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Der maximal koordinierte Lohn, der im obligatorischen Bereich der Pensionskasse versichert ist, beträgt daher CHF 62'475. Dieser Betrag ergibt sich, wenn man vom oberen Grenzbetrag den Koordinationsabzug von CHF 25'725 abzieht.
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Die Beitragssätze für den obligatorischen Teil sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Alter (z. B. 7 % für 25–34-Jährige).
Überobligatorischer Teil:
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Der überobligatorische Teil betrifft den Lohnanteil über CHF 88'200 sowie zusätzliche Leistungen, die der Arbeitgeber freiwillig anbietet.
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Die genauen Bedingungen und Beitragssätze hängen von der jeweiligen Pensionskasse ab. Manche Arbeitgeber bieten hier attraktivere Vorsorgepläne, um die Altersvorsorge zu verbessern.
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Für den überobligatorischen Teil können andere Beitragssätze gelten, die höher oder tiefer als im obligatorischen Bereich sind.
Zusammen decken der obligatorische und überobligatorische Teil deinen gesamten versicherten Lohn und bieten dir eine umfassendere Vorsorge, insbesondere bei höheren Einkommen.
Beispiel:
1. Bruttolohn: CHF 120'000
2. Koordinationsabzug: CHF 25'725
3. Obligatorischer koordinierter Lohn: CHF 62'475 (maximal im obligatorischen Bereich)
4. Überobligatorischer Lohn: CHF 120'000 – CHF 88'200 = CHF 31'800
Dieser Betrag von CHF 31'800 wird im überobligatorischen Bereich versichert, wobei die genauen Bedingungen und Beitragssätze von der jeweiligen Pensionskasse abhängen.
Fazit zur 2. Säule
Die 2. Säule ergänzt die 1. Säule und stellt sicher, dass du im Ruhestand deinen Lebensstandard aufrechterhalten kannst. Sie basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren, bei dem dein angespartes Kapital ausschliesslich dir zusteht. Neben der Altersvorsorge bietet die 2. Säule auch die Risikovorsorge, also Schutz bei Invalidität und Todesfall. Die Vorsorge umfasst einen obligatorischen Teil, der gesetzlich geregelt ist, und einen überobligatorischen Teil, der zusätzliche Leistungen bieten kann. Du bist in der 2. Säule versichert, wenn du angestellt bist, mindestens CHF 22'050 im Jahr verdienst und die entsprechende Altersgrenze erfüllst. Dein Arbeitgeber übernimmt dabei mindestens die Hälfte der Beiträge. Die eingezahlten Beträge kannst du von deinem steuerbaren Einkommen abziehen. Für Selbstständige gibt es die Möglichkeit, einer Pensionskasse freiwillig beizutreten. Die eingezahlten Beiträge sind gebunden, als Alterskapital. Nur unter den drei Voraussetzungen – beim Kauf einer Immobilie, bei einem Wechsel in die Selbstständigkeit oder beim dauerhaften Verlassen der Schweiz – kannst du sie vorzeitig beziehen. Die 2. Säule ist somit wichtig für die finanzielle Sicherheit im Alter und bei unerwarteten Lebensereignissen.
3. Säule: Private Vorsorge
Die 3. Säule ergänzt die 1. und 2. Säule und ermöglicht dir, zusätzlich und freiwillig für dein Alter vorzusorgen. Sie richtet sich an alle Personen, die über die obligatorische Vorsorge hinaus eigenständig Kapital aufbauen möchten. Zum Beispiel für den Ruhestand, für grössere Anschaffungen oder unvorhergesehene Situationen im Leben. Dabei gibt es zwei Varianten:
Säule 3a: Gebundene Vorsorge
Die Säule 3a bietet dir die Möglichkeit, Geld gezielt für die Zukunft zurückzulegen und dabei Steuern zu sparen. Denn die einbezahlten Beträge kannst du von deinem steuerbaren Einkommen abziehen, wodurch du weniger Steuern bezahlen musst. Die Auszahlung des Kapitals aus der Säule 3a ist jedoch steuerpflichtig. Sie wird zu einem ermässigten Steuersatz separat vom übrigen Einkommen besteuert. Für Arbeitnehmer mit einer Pensionskasse ist der maximale jährliche Einzahlungsbetrag auf CHF 7'056 (Stand 2024) begrenzt. Das Sparen in der Säule 3a erfolgt über ein spezielles, gesperrtes Konto, auf das du Geld einzahlen kannst. Einmal eingezahltes Geld ist jedoch für dich grundsätzlich nicht verfügbar und kann nur unter diesen drei Umständen frühzeitig bezogen werden: Beim Kauf von Wohneigentum, beim Wechsel in die Selbstständigkeit oder beim endgültigem Verlassen der Schweiz. Diese sind die gleichen Umstände, welche dir erlauben dein angespartes Kapital frühzeitig aus der 2. Säule nehmen zu können. Ansonsten kannst du dein Geld frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter aus der Säule 3a beziehen. Diese Bindung gewährleistet, dass das angesparte Kapital tatsächlich für die Altersvorsorge genutzt wird.
Für selbstständige Personen ohne Pensionskasse bietet die Säule 3a eine zusätzliche Möglichkeit, Geld fürs Alter anzusammeln: Sie können jährlich bis zu 20 % ihres Nettoeinkommens, maximal jedoch CHF 35'280 (Stand 2024), in die Säule 3a einzahlen. Daher ist die Säule 3a für Selbstständige sehr wichtig, da sie so Kapital für ihre Altersvorsorge bilden können und gleichzeitig Steuern sparen können.
Säule 3b: Freie Vorsorge
Die Säule 3b ist die flexible Variante der privaten Vorsorge. Sie bietet dir die Möglichkeit, Kapital aufzubauen, welches du frei verwenden kannst. Im Gegensatz zur Säule 3a ist die Säule 3b nicht an einen bestimmten Vorsorgezweck gebunden oder hat maximalen Einzahlungslimits. Jedoch können die einbezahlten Beträge hier nicht vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Dein Geld kannst du auf ein Sparkonten einzahlen, oder Anlagen in Aktien, Fonds tätigen, oder in Immobilien investieren oder eine Lebensversicherungen abschliessen.
Fazit zur 3. Säule
Die 3. Säule ergänzt die obligatorischen Vorsorge. Sie bietet dir die Möglichkeit, freiwillig Kapital für deine Zukunft auf die Seite zu legen. Dabei gibt es die gebundene Säule 3a und die flexible Säule 3b.
Die Säule 3a ist besonders attraktiv, da sie bis zu einem bestimmten Betrag steuerliche Vorteile bietet. Das angesparte Kapital ist gebunden und nur unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig verfügbar.
Die Säule 3b zeichnet sich durch ihre Flexibilität aus. Sie erlaubt es dir, Beiträge ohne Einschränkungen einzuzahlen und das angesparte Kapital frei zu verwenden. Im Gegensatz zur Säule 3a gibt es hier keine steuerlichen Vorteile.